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Erste Hilfe Kurs am 13.4.2014

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Herpesvirusinfektion

auf Grund zahlreicher Nachfragen im Hinblick auf eine derzeit in einem Bestand in Buxheim aufgetretene Virusinfektion stellen wir Ihnen einen Informationstext , herausgegeben von der Tierärztlichen Hochschule Hannover zur Verfügung

Mobile Digitale Röntgendiagnostik

Seit Ende Juli 2013 verfügen wir über eine Mobile Digitale Röntgendiagnostik, die es uns ermöglicht, eine sofortige Auswertung der Röngenbefunde bei Ihnen vor Ort vorzunehmen.

Impfen für Afrika

am 14. Mai 2013 findet der Aktionstag statt. Wir machen mit!

Unsere Homepage

Hallo liebe Besucher!
Herzlich willkommen auf unserer Homepage. Wir werden Sie ab sofort über unsere Praxis auf dem Laufenden halten.
Hier werden immer wieder weitere Artikel und Berichte folgen.
Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß beim Durchstöbern unserer  Seite!
Das Team der Praxis Dr....


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Infektiöse Anämie in Bayern

Laut Newsletter der Bayerischen Tierärztekammer wurden in Bayern folgende Fälle von Infektiöser Anämie angezeigt (Stand 20.10.2010):
Oberbayern    2
Niederbayern 1
Oberpfalz       4
Unterfranken  2
Schwaben      1
Außerhalb Bayerns gibt es jeweils 1 Fall in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie 6 in Hessen.

Weitere Informationen finden sie hier
Artikel der Memminger Zeitung vom 6.11.10

Pferdepässe für Freizeitpferde in Bayern nicht mehr über die FN

Wie im Newsletter der Bayerischen Tierärztekammer vom 15.10.2010 veröffentlicht können in Bayern Pferdepässe für Freizeitpferde nur noch über den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ausgestellt werden (Adresse siehe unten).
Zusätzlich ist zu beachten, dass für die Kennzeichnung der Equiden nur noch die vorgeschriebenen Transponder (Code: 276+02+zehnstellige Nummer) verwendet werden dürfen. Diese Transponder erhält der Tierhalter zusammen mit dem Equidenpassantrag vom Landesverband. Das Ausfüllen des Abzeichendiagramms kann aufgrund der unverwechselbaren Kennzeichnung mit dem Transponder entfallen.
Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Landshamer Str. 11, 81929 München Telefon: 089/926967-204; Telefax: 089/907405, Webseite: www.bayerns-pferde.de

Geänderte Vorschriften für die Kennzeichnung von Equiden

Seit Anfang März 2010 gelten folgende Vorschriften zur Kennzeichnung von Equiden (Auszug des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit):
Alle nach dem 1.7.2009 geborenen Pferde müssen vor dem Ende des Geburtsjahres bzw. innerhalb von sechs Monaten nach dem Geburtsdatum (je nachdem, welche Frist später abläuft) mittels Transponder gekennzeichnet werden. Diese Transponder müssen vom Tierhalter bei den Pass ausstellenden Stellen für angefordert werden.

..zum Artikel
Weitere Informationen finden Sie auch unter
www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tiergesundheit/EinhuferKennzeichnung.html

Impfpflicht für Turnierpferde lt. LPO 2010

Alle Pferde, die an Turnieren teilnehmen sollen, müssen ordnungsgemäß gegen Influenza geimpft sein. Dies betrifft auch „Allergiker“ und Pferde mit chronischem Husten. Die Impfungen sind durch den impfenden Tierarzt im Pferdepass zu dokumentieren und der Pass ist immer zum Turnier mitzuführen. Der Pass ist nur mit unterschriebenem Arzneimittelanhang gültig.

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