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Die Zuchttauglichkeitsuntersuchung

Ihre Stute wird nur dann zur Besamung/Bedeckung zugelassen, wenn ein tierärztliches Unbedenklichkeitsattest (Tupferprobenergebnis nicht älter als 4 Wochen) vorliegt. Dieses wird benötigt um sicherzustellen, dass keine Keimbesiedelung der Gebärmutter vorliegt und die Stute aufgrund dessen nur schlecht oder gar nicht aufnehmen wird.

Hat die Stute ein gesundes Fohlen bei Fuß, dessen Geburt problemlos verlaufen und das nicht älter als 4 Wochen ist, wird keine Tupferprobe benötigt.

Eine erneute Tupferprobe ist nach zweimaligem Umrossen und / oder Hengstwechsel erforderlich.

Die gynäkologische Untersuchung mit Entnahme des Tupfers sollte in der Rosse durchgeführt werden.

Wurde Ihre Stute in der vergangenen Decksaison nicht trächtig, sollte die Zuchttauglichkeitsuntersuchung eine Biopsie beinhalten. Außerdem sollten Sie vor der Untersuchung zur Information des Tierarztes folgende Punkte notieren:

  • Alter der Stute
  • Zahl der bisher geborenen Fohlen
  • Datum der letzten Geburt, Verlauf derselben, evtl. Komplikationen
  • Termin der letzten Rosse
  • Rosselänge und Verhalten während der Rosse
  • Erlittene Geburtsverletzungen, Fehlgeburten, Fruchtresorptionen
  • Ansteckende Erkrankungen und Fehlgeburten im Bestand

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